Demonstration am Samstag 6. April, 12 Uhr, Berlin Alexanderplatz
Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn
In Berlin werden immer mehr Menschen durch steigende Mieten verdrängt. Soziale Einrichtungen und Gewerbetreibende finden keine bezahlbaren Räume mehr. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen müssen sich die Miete regelrecht vom Mund absparen. Die Obdachlosigkeit wächst.
Zahlreiche Organisationen, darunter auch das Berliner Arbeitslosenzentrum, rufen zu einer Demonstration gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn auf.
Einladung zum Jahresempfang des BALZ
"Soziale Sicherheit statt Hartz IV"
Freitag, 15. März 2019, 15 Uhr
Campus Refo, Reformationskirche, Wiclefstraße, Ecke Beusselstraße, 10551 Berlin
(S-Bahnhof Beusselstraße oder Bus TXL, M27, 106, 123)
Die Diskussion um Hartz IV nimmt Fahrt auf. Im September hatten wir Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller zu Gast auf dem Campus Refo.
"Solidarisches Grundeinkommen"
Berliner Beschäftigungsprogramm startet im Juli
Mit Beginn des zweiten Halbjahrs startet in Berlin ein landeseigenes Pilotprojekt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Das mit dem Titel "Solidarisches Grundeinkommen" (SGE) belegte Programm soll 1.000 der gegenwärtig rund 45.000 Berliner Langzeitarbeitslosen eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt bieten. Das Projekt erweitert damit die Maßnahmen des seit Januar geltenden Teilhabechancengesetzes der Bundesregierung.
Förderung von Langzeitarbeitslosen
Senat macht das "Teilhabechancengesetz" attraktiver
Anfang des Jahres ist das "Teilhabechancengesetz" in Kraft getreten. Es soll Langzeitarbeitslosen und Personen, die bereits sehr lange Arbeitslosengeld II beziehen, neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen. Dafür ist § 16e SGB II "Förderung von Langzeitarbeitslosen" neugefasst und § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" neu geschaffen worden. Wie jetzt bekannt wurde, will der Senat von Berlin das Instrument nach § 16i SGB II finanziell ergänzen und damit attraktiver machen.
Berliner AV Wohnen
Jobcenter finanzieren Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Eine Neuregelung der Ausführungsvorschriften Wohnen des Landes Berlin sieht seit Kurzem vor: Wenn ein mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, sind anfallende Mitgliedsbeiträge für eine Mieterorganisation als Kosten für Unterkunft vom Jobcenter, Sozialamt oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zu übernehmen. Die Neuregelung gilt seit Beginn des neuen Jahres.