Berliner AV Wohnen
Jobcenter finanzieren Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Eine Neuregelung der Ausführungsvorschriften Wohnen des Landes Berlin sieht seit Kurzem vor: Wenn ein mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, sind anfallende Mitgliedsbeiträge für eine Mieterorganisation als Kosten für Unterkunft vom Jobcenter, Sozialamt oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zu übernehmen. Die Neuregelung gilt seit Beginn des neuen Jahres.
Ein Beratungsbedarf besteht zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bei Zweifeln an deren Rechtsmäßigkeit,
- Bedarf nach Energieberatung,
- Mietmängel, zum Beispiel bei Schimmel,
- Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz, etwa bei Wasserrohrbruch,
- Forderung von Schadensersatz durch den Vermieter,
- Mieterhöhungen,
- Verdacht auf Verstoß gegen die die Mietpreisbremse,
- Modernisierungsmaßnahmen,
- Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund einer Kündigung,
- Beratung über den Umfang von Renovierungsleistungen,
- Fragen rund um die Mietkaution.
Ziel der Neuregelung ist es, dass unrechtmäßige Forderungen von Vermietern nicht als Kosten der Unterkunft übernommen und ungerechtfertigte Wohnungskündigungen verhindert werden.
Wichtig: Das Amt übernimmt nur die Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen, mit denen das Land Berlin eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Eine erste solche Vereinbarung besteht mit dem Berliner Mieterverein. Weitere Vereinbarungen sollen folgen.
Die Kostenübernahme für die Mitgliedschaft in der Mieterorganisation endet automatisch nach 24 Monaten. Konnte das Anliegen in diesem Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, ist eine Kostenübernahme durch die Behörde für weitere zwölf Monate möglich.