Update: Kostenloser Ratgeber in mehreren Sprachen zu den häufigsten Fragen zu Hartz IV
"Arbeitslosengeld II in Berlin" mit Corona-Sonderregelungen (Stand: 1. Januar 2022)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, häufig „Hartz IV“ genannt, gilt selbst unter Fachleuten als hochkompliziert. Viele Rechtsbegriffe sind unbestimmt, werden unterschiedlich ausgelegt und oft erst vor Gericht geklärt. Da ist es schwer, den Durchblick zu behalten.
Dabei ist es gerade bei "Hartz IV" wichtig, gut informiert zu sein. Schließlich geht es um das Existenzminimum. In Berlin sichert die Grundsicherung für Arbeitsuchende immerhin einer halben Million Menschen die Existenz.
Unser 82-seitiger Ratgeber gibt umfassend Auskunft. Er wird durch Ergänzungen zu den Regelungen während der Corona-Pandemie fortlaufend aktualisiert.
Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine
Informationen für Geflüchtete und ehrenamtlich Helfende
Update: Rückforderungen nach gekippten Mietendeckel
Worauf Sie jetzt achten sollten
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel bekanntlich für nichtig erklärt. Vermieter haben nunmehr Anspruch auf Nachzahlung der Miete, die ihnen durch den Mietendeckel entgangen ist.
Was hat die Entscheidung für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld (Alg) II und Menschen mit niedrigen Einkommen zur Folge? Unser Rat...
Bezirke verteilen Schutzmasken an Menschen mit geringem Einkommen
Der Berliner Senat hat Anfang der Woche rund 3,5 Millionen OP-Masken an die Bezirke geliefert, wo sie kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen abgegeben werden. Medizinische Masken, wozu OP-Masken gehören, müssen seit Kurzem in Bussen und Bahnen und im Einzelhandel getragen werden.
Die Masken erhalten unter anderem Berlinerinnen und Berliner, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Informationen für arbeitslose Eltern und Eltern mit geringem Einkommen
Update Kinderzuschlag: Mehr Geld für die Haushaltskasse
Nachdem der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) im letzten Jahr verbessert hatte, hat er nun im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie den Zugang zum Kinderzuschlag zusätzlich erleichtert. Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten, sondern nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beantwortet die häufigsten Fragen und erklärt, wie Sie den Zuschlag beantragen können.