Häufige Fragen
Damit keine Unterbrechung bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen eintritt, sollten Sie spätestens drei Wochen vor Ablauf des Zeitraums, für den Ihnen Leistungen bewilligt worden sind, einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter einreichen. Um keine Leistungsansprüche zu verlieren, müssen Sie den Antrag spätestens im Monat nach dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen.
Um Bürgergeld online zu beantragen, gehen Sie auf die entsprechenden Angebote der Internetplattform der Bundesagentur für Arbeit „www.jobcenter.digital“ für Erstanträge und für Weiterbewilligungsanträge. Um den Online-Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Nach der Anmeldung beziehungsweise Registrierung können Sie mit der Antragstellung starten. Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie auf dem Bildschirm die Mitteilung, dass Ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde und nun bearbeitet wird.
Sie müssen nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld zu beziehen. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen Sie auch, wenn Sie in Teilzeit oder Vollzeitabhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sind – vorausgesetzt Sie verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen und über kein Vermögen, das Sie einsetzen müssen.
Ein Umzug muss vom Jobcenter gehnemigt werden. Viele Aspekte müssen berücksichtigt werden. Erkundigen Sie sich bei uns, oder bei einer anderen unabhängigen Sozialberatung, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Erkundigen Sie sich bei uns oder bei einer anderen Sozialberatung in Berlin. Lassen Sie sich beraten!
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten gegen fehlerhafte Bescheide vorzugehen. Auch hier gilt: lassen Sie sich beraten.