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BALZ-Beratungszentrum

Beratung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Telefonische Kurzberatung und Terminabsprachen: 
Mo bis Do 10:30–12:30 Uhr
sowie Mi 16–18 Uhr
Telefon (030) 235 987 987

Online-Beratung

Sie erreichen uns auch über eine Plattform der Diakonie. Sie haben dort die Möglichkeit zu Chats, Videoberatungen und sicherem Dokumentenaustausch.
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Mobile Beratung

Beratung und Ausfüllhilfe zum Bürgergeld vor den Berliner Jobcentern

Von November bis Ende März bei sozialen Einrichtungen in Berliner Bezirken.

Die Stationen finden Sie in der Terminübersicht.

Außerdem bieten wir für Berufstätige dienstags von 19 bis 20 Uhr eine Spätsprechstunde an.

Bewerbungsberatung und Hilfen bei der Arbeitsuche sowie

Anmeldung zu Kursen und zur Computernutzung

Telefonische Sprechzeiten:
Di bis Do 10–14 Uhr
Telefon (030) 235 987 989

Taxi-Soziallotse

Beratung für Angestellte und Solo-Selbstständige der Berliner Taxi- und Mietwagenbetriebe. Mehr erfahren

Telefonische Sprechzeiten:
Di und Do 10–12 Uhr sowie 14–16 Uhr 
Telefon 0176 - 588 737 70

Häufige Fragen

 

Damit keine Unterbrechung bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen eintritt, sollten Sie spätestens drei Wochen vor Ablauf des Zeitraums, für den Ihnen Leistungen bewilligt worden sind, einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter einreichen. Um keine Leistungsansprüche zu verlieren, müssen Sie den Antrag spätestens im Monat nach dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen.

Um Bürgergeld online zu beantragen, gehen Sie auf die entsprechenden Angebote der Internetplattform der Bundesagentur für Arbeit „www.jobcenter.digital“ für Erstanträge und für Weiterbewilligungsanträge. Um den Online-Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Nach der Anmeldung beziehungsweise Registrierung können Sie mit der Antragstellung starten. Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie auf dem Bildschirm die Mitteilung, dass Ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde und nun bearbeitet wird.

Sie müssen nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld zu beziehen. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen Sie auch, wenn Sie in Teilzeit oder Vollzeitabhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sind – vorausgesetzt Sie verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen und über kein Vermögen, das Sie einsetzen müssen.

Ein Umzug muss vom Jobcenter gehnemigt werden. Viele Aspekte müssen berücksichtigt werden. Erkundigen Sie sich bei uns, oder bei einer anderen unabhängigen Sozialberatung, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Erkundigen Sie sich bei uns oder bei einer anderen Sozialberatung in Berlin. Lassen Sie sich beraten!

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten gegen fehlerhafte Bescheide vorzugehen. Auch hier gilt: lassen Sie sich beraten.