Aus aktuellem Anlass
Weiterbewilligung des Bürgergelds rechtzeitig beantragen
Üblicherweise verschicken die Jobcenter vor dem Ende des Bewilligungszeitraums das Antragsformular für die Weiterbewilligung des Bürgergelds an die Leistungsbeziehenden. Wir haben allerdings zuletzt mehrfach gehört, dass die Formulare nicht rechtzeitig bei den Bürgergeld-Berechtigten ankamen. Versäumen Sie nicht, Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen!
Langjähriger Vorsitzender legt Amt nieder
Das BALZ hat eine neue Vereinsführung gewählt
Fast 30 Jahre hatte Frank Steger das Amt des Vorsitzenden des BALZ und auch die Funktion eines Geschäftsführers inne. Jetzt hat er aus Altersgründen sein Amt niedergelegt. Bereits Anfang März übernahm Kai Lindemann die Geschäftsführung des BALZ. Die Mitgliederversammlung wählte nun mit Martina Steffen-Eliş und Peter Storck eine neue Vereinsführung.
Mit Rat und Tat zur Stelle
Beratungsbus geht auf siebenmonatige Jobcenter-Tour
Start: Montag, 3. April am Jobcenter Tempelhof-Schöneberg
Zu Fragen des neuen Bürgergelds finden Ratsuchende bis Ende Oktober am BALZ-Beratungsbus Hilfe und Unterstützung. Wir beraten zu Sozialleistungen und bei Problemen mit der Behörde. Der Bus hält täglich, außer mittwochs, von 8 bis 13 Uhr vor einem der zwölf Jobcenter der Hauptstadt. Die Beratung ist kostenlos.
Berliner Härtefallfonds Energieschulden
Hilfe bei drohenden Strom- oder Gassperren
Der Senat hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren infolge der massiv gestiegenen Energiepreise abzuwenden. Wenn Sie in Berlin leben und Ihnen Ihr Energieversorger wegen Zahlungsschulden droht, die Gas- oder Stromlieferung zu sperren, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Förderrichtlinie zum Härtefallfonds gilt bis Ende 2023.
Ausführungsvorschriften Wohnen Berlin
Kilowattstunden statt Euro – Senat stellt bei Grenzwerten für Heizung und Warmwasser auf den Verbrauch um
Der Senat hat die Grenzwerte für angemessene Heizkosten von Geld- auf Verbrauchswerte umgestellt. Hintergrund sind die starken Steigerungen bei den Energiepreisen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Sozialbehörden die Heizkosten - bei angemessenem Energieverbrauch - auch dann übernehmen, wenn sie aufgrund aktueller Preise erheblich gestiegen sind.