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BALZ-Beratungszentrum

Beratung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Telefonische Kurzberatung und Terminabsprachen: 
Mo bis Do 10:30–12:30 Uhr
sowie Mi 16–18 Uhr
Telefon (030) 235 987 987

Online-Beratung

Sie erreichen uns auch über eine Plattform der Diakonie. Sie haben dort die Möglichkeit zu Chats, Videoberatungen und sicherem Dokumentenaustausch.
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Mobile Beratung

Beratung und Ausfüllhilfe zum Bürgergeld vor den Berliner Jobcentern

Von November bis Ende März bei sozialen Einrichtungen in Berliner Bezirken.

Die Stationen finden Sie in der Terminübersicht.

Außerdem bieten wir für Berufstätige dienstags von 19 bis 20 Uhr eine Spätsprechstunde an.

Bewerbungsberatung und Hilfen bei der Arbeitsuche sowie

Anmeldung zu Kursen und zur Computernutzung

Telefonische Sprechzeiten:
Di bis Do 10–14 Uhr
Telefon (030) 235 987 989

Taxi-Soziallotse

Beratung für Angestellte und Solo-Selbstständige der Berliner Taxi- und Mietwagenbetriebe. Mehr erfahren

Telefonische Sprechzeiten:
Di und Do 10–12 Uhr sowie 14–16 Uhr 
Telefon 0176 - 588 737 70

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28.08.2023

Weiterbewilligung des Bürgergelds rechtzeitig beantragen

Aus aktuellem Anlass

Üblicherweise verschicken die Jobcenter vor dem Ende des Bewilligungszeitraums das Antragsformular für die Weiterbewilligung des Bürgergelds an die Leistungsbeziehenden. Wir haben allerdings zuletzt mehrfach gehört, dass die Formulare nicht rechtzeitig bei den Bürgergeld-Berechtigten ankamen. Versäumen Sie nicht, Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen!

Bürgergeld gibt es nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Beantragen Sie kein Bürgergeld, erhalten Sie keine Leistungen. Das gilt für den Erstantrag und für den Weiterbewilligungsantrag.

Üblicherweise verschicken die Jobcenter vor dem Ende des Bewilligungszeitraums das Antragsformular für die Weiterbewilligung per Post an die Leistungsbeziehenden. Wir haben allerdings zuletzt mehrfach gehört, dass die Formulare nicht rechtzeitig bei den Bürgergeld-Berechtigten ankamen.

Versäumen Sie nicht, Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen!

Warten Sie nicht zu lange auf die Post vom Jobcenter. Denn: Wenn der Bewilligungszeitraum endet und Sie für den Folgemonat keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, entsteht eine Lücke, in der Sie keine Leistungen beziehen! 

Beispiel: Ihr Bewilligungszeitraum endet zum 30. September 2023. Sie brauchen danach aber weiterhin Unterstützung vom Jobcenter. Wenn Sie erst im November einen Weiterbewilligungsantrag stellen, bleibt der Oktober unberücksichtigt. Sie erhalten dann für den Monat Oktober keine Leistungen - auch nicht rückwirkend!