Sozialhilfe und Bürgergeld: Regelsätze und Schulbedarf steigen 2024 deutlich
Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt seit heute mehr Geld. Hintergrund sind die extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Die Details zu den neuen Regel- und Mehrbedarfen sowie die aktuellen Richt- und Grenzwerte für Unterkunft und Heizung in Berlin finden Sie in unseren Übersichten.
Zum 1. Januar 2024 sind die Regelsätze für die Sozialhilfe und das Bürgergeld gestiegen. Die Anhebung umfasst gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf. Die Sätze mussten wegen der sehr hohen Teuerungsrate, insbesondere bei Lebensmitteln, angepasst werden. Andernfalls wäre die Kaufkraft des Bürgergelds erheblich gesunken. Die Lebenssituation von Menschen, die auf diese Leistungen angewiesen sind, hätte sich in der Folge massiv verschlechtert.
Haltlose Behauptungen gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld
Gegen die Anhebung des Bürgergelds gab es in den letzten Wochen eine heftige Kampagne mit teilweise absurden und bösartigen Behauptungen. Die Unterstellung, dass viele Menschen lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten, haben Sozialverbände und Gewerkschaften zurecht als puren Populismus verurteilt. Wahr ist: Von den über 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhalten, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung: wegen ihres Alters (sie sind unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Fast 800.000 Menschen verdienen außerdem so wenig, dass sie ergänzend Bürgergeld benötigen, um ihr Existenzminimum halbwegs zu sichern. Wahr bleibt außerdem: Wer arbeitet, bekommt hierzulande immer mehr Geld als jemand, der ausschließlich Bürgergeld bezieht.
Menschenwürdiges Existenzminimum hat Verfassungsrang
Unsere Verfassung garantiert ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Wer in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat deshalb Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst – auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung. Dieser Verfassungsanspruch kann auch nicht durch ein vermeintliches Lohnabstandsgebot außer Kraft gesetzt werden.
Im Zuge der Einführung des Bürgergelds Anfang 2023 wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe wird nun die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt als früher.
Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier in einem Beitrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mehr Geld auch für Schulbedarf
Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf hat sich ebenfalls um gut zwölf Prozent erhöht: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.
Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets. Diese Leistungen kommen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Wie funktioniert die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe?
Festgelegt werden die Regelsätze auf Grundlage einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die aktuelle Anpassung der Regelbedarfe bezieht sich auf die Ergebnisse der Stichprobe von 2018. Inzwischen fand im Jahr 2023 eine neue EVS statt. Die Ergebnisse liegen aber erst im Jahr 2025 vor. In den Jahren, in denen die Ergebnisse der neuen Stichprobe noch nicht aufbereitet sind, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen. Das ist bei der jetzigen Anpassung der Fall.
Das Statistische Bundesamt errechnet die fortgeschriebenen Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Der setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Diese Berechnung ist gesetzlich vorgegeben.
Wie werden die Regelbedarfe ermittelt? Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.