Mietencheck
Hast Du schon Deine Miete überprüft?
In Berlin steigen überall in rasantem Tempo die Mieten. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in ganz Berlin angespannt – auch nach gesetzlichen Kriterien. Seit 2015 gilt die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das den Anstieg der Mietpreise bremsen soll. Das Gesetz soll verhindern, dass neue Mietverträge mit zu hohen Mietpreisen abgeschlossen werden. Und: es soll dazu beitragen, dass zu hohe Mieten gesenkt werden.
Wie kannst Du prüfen, ob in Deinem Fall die Mietpreisbremse eingehalten wird?
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat einen Mietencheck für Berlin eingerichtet. Hierüber kannst Du herausfinden, ob Du für Deine Wohnung zu viel Miete zahlst. Die Initiative zeigt auch auf, was Du machen kannst, wenn Deine Miete nach der Mietpreisbremse zu hoch ist.
Zum Mietencheck: www.mietencheck.de
Bedenke allerdings: Die Mietpreisbremse gilt nur für Mietverträge, die nach 2015 abgeschlossen wurden.
Lass Dich mietrechtlich beraten
Bei einem für Dich ungünstigen Ergebnis des Mietenchecks sollest Du Dich mietrechtlich beraten lassen. Alle Berliner Bezirke bieten kostenlose Erstberatungen für Mieterinnen und Mieter ihres Bezirks an. Angaben zu Beratungsorten und -zeiten findest Du unter https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterberatungen.shtml
Werde Mitglied einer Mieterorganisation
Willst Du Dich von einer Mieterorganisation wie dem Berliner Mieterverein oder der Berliner Mietergemeinschaft beraten lassen, musst Du dort Mitglied sein.
Einen ermäßigten Sozialtarif gibt es für Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen. Unter Umständen übernimmt auch das zuständige Amt, zum Beispiel das Jobcenter, die Beiträge für die Mitgliedschaft. Dazu muss es Dir einen mietrechtlichen Beratungsbedarf bestätigen. Ein solcher Bedarf kann vorliegen bei Mietmängeln wie Schimmel in der Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen, Wohnungskündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebs- oder Heizkostennachforderungen. Du erhältst dann eine Kostenübernahmebescheinigung, die Du bei der Mieterorganisation vorlegst (siehe Nummer 10 AV- Wohnen).
Die Kosten für die Mitgliedschaft übernimmt das Amt in der Regel für zwei Jahre.
Bist Du bereits Mitglied einer der mit dem Land Berlin kooperierenden Mieterorganisationen, kann der Mitgliedsbeitrag vom Jobcenter ebenfalls übernommen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird Dir dann vom Jobcenter direkt erstattet.