Öffentlicher Nahverkehr in Berlin
Sozialticket kostet künftig nur noch 9 Euro
Der Berliner Senat senkt den Preis für das Sozialticket (Berlin-Ticket S) von derzeit 27,50 Euro auf 9 Euro im Monat. Der Preis gilt ab dem 1. Januar 2023 für zunächst drei Monate im für den Tarifbreich AB. Die Preissenkung soll dabei helfen, die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten von Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen abzufedern.
Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen Sie den neuen "Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S". Er löst den Berlin-Pass ab. Mit dem neuen Nachweis können Sie die "VBB-Kundenkarte Berlin S" beantragen. Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Sozialticket tatsächlich nutzen können, gibt es eine Übergangsregelung. Bis Ende März 2023 gilt auch der Leistungsbescheid oder ein gültiger Berlin-Pass als Ersatz für die "VBB-Kundenkarte Berlin S".
Wer bekommt das Sozialticket?
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin (oder Sie leben in Berlin ohne festen Wohnsitz) und beziehen eine der folgenden Transferleistungen
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld / Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer
Was ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?
Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen Sie die den "Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S". Der Berechtigungsnachweis ersetzt den alten Berlin-Pass. Er bietet wie zuvor der Berlin-Pass auch einen vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin. Im Gegensatz zum Berlin-Pass muss der Nachweis nicht beantragt werden, sondern wird in der Regel von der zuständigen Sozialbehörde automatisch verschickt.
Mit dem "Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S" können Sie ab dem 23. Dezember 2022 die "VBB-Kundenkarte Berlin S" über ein Online-Portal der BVG beantragen.
Zum Online-Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe
Sollte Ihnen die Online-Beantragung nicht möglich sein, können Sie bis zum 31. März 2023 Ihren gültigen Berlin-Pass oder Ihren gültigen Leistungsbescheid als Ersatz für die "VBB-Kundenkarte Berlin S" nutzen (siehe im Folgenden unter „Übergangsregelung“). Ab dem April 2023 müssen Sie die "VBB-Kundenkarte Berlin S" entweder online oder schriftlich beantragen.
Übergangsregelung bis Ende März 2023
Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des zu erwartenden Andrangs beim Online-Portal kann es sein, dass nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte erhalten. Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Sozialticket nutzen können, gilt daher für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 folgende Übergangsregelung:
- Berlin-Pässe mit Gültigkeit in 2023 werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
- Ein gültiger Leistungsbescheid wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.
Ausführlichere Informationen finden Sie beim Service-Portal Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/121742