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01.10.2019

AV-Wohnen Berlin

Höhere Mietrichtwerte für einkommensarme Haushalte

berlin wohnhausDer Senat erhöht die Richtwerte für die Übernahme der Wohnkosten für Haushalte, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"), dem SGB XII ("Sozialhilfe") und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Mietzuschüsse steigen zum 1. Oktober 2019. Der Senat passt damit die Richtwerte an den im Mai veröffentlichten Berliner Mietspiegel 2019 an.

Der Senat hat außerdem viele Einzelregelungen in den Berliner "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35, 36 des SGB XII" (kurz: AV-Wohnen) geändert oder neu aufgenommen. Dabei wurden auch zahlreiche Forderungen und Anregungen aus sozialen Einrichtungen, wie etwa aus der Sozialberatung des BALZ, umgesetzt.