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28.11.2016

Gutachten

Diakonie fordert Regelsatz von 560 Euro

hartz iv muenzen

Nach aktuellen Berechnungen der Diakonie hat der Gesetzgeber bei seiner Festlegung der Regelbedarfe für Hartz IV und Sozialhilfe bis zu 150 Euro herausgestrichen. "Die Regelsätze werden willkürlich und unsachgemäß berechnet und decken bei weitem nicht das soziokulturelle Existenzminimum", sagt Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestages zum Regelbedarfsermittlungsgesetz.

Im Auftrag der Diakonie hat Dr. Irene Becker, Expertin für empirische Verteilungsforschung, ein konsistentes Statistikmodell für eine faire Regelsatzermittlung entwickelt. Die ärmsten Haushalte werden darin nicht berücksichtigt und stattdessen ein Abschlag zu den mittleren Einkommen transparent festgelegt. "Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen sind selbst nicht mehr Teil der Vergleichsgruppe. So werden Zirkelschlüsse vermieden", erläutert Becker. Ebenso werden die Regelsätze für Alleinstehende und Paare mit Kindern gesondert ermittelt. Dabei wird deutlich, dass die tatsächlichen Bedarfe teilweise wesentlich höher sind als die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Regelsätze. Für Alleinstehende und Alleinerziehende müsste der Regelsatz bei 560,23 Euro liegen, also rund 150 Euro höher sein, bei Paaren zusammengerechnet 144 Euro höher und bei Kindern je nach Altersgruppe 16 bis 78 Euro.

In Deutschland leben fast sieben Millionen Menschen von der Grundsicherung, also von Hartz IV oder Sozialhilfe. Ihr Leben ist geprägt von finanziellen Notlagen und materiellen Entbehrungen. "Kinder sind vom Mittagessen in der Schule und von Freizeitangeboten ausgeschlossen. Ihnen fehlt notwendiges Schulmaterial. Kranke können Zuzahlungen und Medikamente nicht finanzieren. Eltern können eine defekte Waschmaschine nicht ersetzen oder ein Kinderfahrrad nicht bezahlen", betont Loheide. "Damit diese soziale Ausgrenzung ein Ende hat, geht es nicht allein um einen höheren Regelsatz. Es geht vielmehr darum, dass die vorgelagerten Leistungen und politischen Maßnahmen so ausgebaut werden, dass der Grundsicherungsbezug generell vermieden wird. Dazu gehören ein ausreichender Mindestlohn, der Schutz tariflicher Beschäftigung, ein besserer Familienlastenausgleich für Alleinerziehende und eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen", führt Loheide aus.

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http://www.diakonie.de/faires-berechnungsverfahren-kann-soziale-ausgrenzung-beenden-17361.html