Corona-Regelung zu Berlin-Pass und Berlin-Ticket S
Wie der Senat am 19. März mitgeteilt hat, wird aufgrund der Corona-Pandemie vorerst kein "berlinpass" neu ausgestellt oder verlängert.
Aber:
- Berlin-Pässe, die auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit.
- Das Berlin-Ticket S kann auch ohne Berlin-Pass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Der Senat hat das Verfahren befristet bis zum 30. April 2020. Es wird möglicherweise verlängert.
Was ist der "berlinpass"?
Mit dem "berlinpass" können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
- Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, DB Regio im Tarifgebiet Berlin AB),
- Museum, Theater, Konzerte, – Schwimmbäder,
- Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
- Bibliotheken,
- Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Voraussetzung ist, dass Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten beziehen und Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Vergünstigungen für Menschen mit wenig Geld
Weitere Informationen zu Vergünstigungen für Menschen in Berlin mit wenig Geld finden Sie auf unserer Plattform www.beratung-kann-helfen.de